Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für E-Commerce-, Entwicklungs-, Beratungs-, Migrations-, Integrations- und Wartungsleistungen der CodePartner GmbH
Stand: 11. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Migrations-, Integrations-, Optimierungs-, Hosting-, Wartungs- und sonstige IT-/E-Commerce-Leistungen, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, schriftliche bzw. textförmige Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls Spezifikationen und ausdrücklich vereinbarte Änderungsaufträge. Produktbeschreibungen, Präsentationen, Konzepte und Vorabdarstellungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Projektorganisation und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte und Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Projektbeginn werden als Change Request behandelt. Der Auftragnehmer teilt – soweit sinnvoll – Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Zeitplan mit. Die Umsetzung beginnt grundsätzlich erst nach Freigabe des geänderten Leistungsumfangs.
Kleinere technische Entscheidungen, die zur ordnungsgemäßen Umsetzung der vereinbarten Leistung erforderlich sind und den Vertragszweck nicht wesentlich verändern, darf der Auftragnehmer eigenständig treffen.
5. Termine und Leistungshindernisse
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen, Freigaben, Daten oder Zugänge des Auftraggebers nicht rechtzeitig vorliegen oder Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, nicht vorhersehbaren und nicht beherrschbaren Ereignissen – insbesondere erheblichen Ausfällen externer Infrastruktur oder Dienste – verschieben sich betroffene Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Abrechnungsmodell und gegebenenfalls Abschlags- oder Meilensteinzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind – soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist – innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, dem zum Zeitpunkt der Beauftragung üblichen Vergütungsmodell des Auftragnehmers berechnet.
7. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, wird sie nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt wesentliche, nachvollziehbar beschriebene Mängel mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Teilabnahmen können vereinbart werden, insbesondere für abgegrenzte Projektphasen, Module oder Meilensteine. Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte, Quellcode und Vorleistungen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Der konkrete Umfang richtet sich vorrangig nach Angebot und Leistungsbeschreibung.
Vorhandene Bibliotheken, Frameworks, wiederverwendbare Komponenten, allgemeine Methoden, Know-how, Entwicklungswerkzeuge, Templates und sonstige vorbestehende Bestandteile des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum bzw. unterliegen den jeweiligen bestehenden Rechten. Soweit solche Bestandteile für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind, erhält der Auftraggeber daran ein entsprechendes Nutzungsrecht.
Für Open-Source-Software, Drittanbieter-Komponenten, Themes, Plugins, Schriftarten, Medien, APIs und sonstige Fremdleistungen gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
9. Drittanbieter, Plattformen und externe Dienste
Shop- und Webprojekte können Dienste Dritter einbinden, etwa Shopsysteme, Hosting, Payment, Versand, ERP/PIM/CRM, Marktplätze, APIs oder E-Mail-Dienste. Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Funktionsumfang und Vertragsbedingungen dieser Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Änderungen oder Einschränkungen solcher Dienste können Anpassungsbedarf verursachen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind daraus entstehende Anpassungen nicht Bestandteil einer ursprünglichen Festpreisleistung.
10. Rechte an Inhalten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Produktinformationen, Bilder, Texte und sonstigen Materialien verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung dieser Materialien beruhen.
11. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Vertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
Keine Mängelansprüche bestehen für Fehler, die auf vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Änderungen, nicht freigegebenen Systemeingriffen, nicht vertragsgemäßer Nutzung oder außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegenden Drittleistungen beruhen, soweit der Auftragnehmer den Fehler nicht zu vertreten hat.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Datensicherung und Betrieb
Soweit Datensicherung, Hosting, Monitoring oder Wartung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, bleibt der Auftraggeber für angemessene Sicherungen seiner produktiven Daten und Systeme verantwortlich. Vor Migrationen und produktiven Eingriffen sollen abgestimmte Sicherungs- und Rückfallkonzepte verwendet werden.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich gekennzeichnete oder nach ihrer Natur vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16. Einsatz von Mitarbeitenden und Unterauftragnehmern
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende sowie geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden die Vorgaben zu Auftragsverarbeitung und Unterauftragsverhältnissen beachtet.
17. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, seiner Marken, Logos oder des Projekts als Referenz erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Zustimmung oder sonstige rechtliche Grundlage besteht. Eine fehlende Zustimmung zur Referenznennung hat keinen Einfluss auf die Leistungserbringung.
18. Laufende Leistungen und Kündigung
Für Hosting-, Wartungs-, Support- oder sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine besondere Regelung, richtet sich die Beendigung nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Oldenburg (Oldb.).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.